Umweltaspekte:

Direkt angrenzend an das Bauvorhaben ist das Landschaftsschutzgebiet LSG Donaustadt:

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Bildquelle: https://www.wien.gv.at/umweltschutz/naturschutz/gebiet/schutzgebiete.html; 01/2025

In dieses Landschaftsschutzgebiet wurde im Jänner 2025 ein Containerdorf aufgestellt.

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Bildquelle: BI Quartier Am Rain; eigene Aufnahme, 01/2025

Am 17.02.2025 erfolgte eine Rodung des Baufeldes VOR Ausstellung der Baubewilligung !

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Bildquellen: BI Quartier Am Rain; eigene Aufnahmen, 02/2025

Dadurch wurden viele Wildtiere, darunter auch streng geschützte Arten, in die umliegenden Privatgärten vertrieben. Es kam zu Sichtungen von Feldhamstern, Füchsen, Fasanen, Fledermäusen, … in den an das Baufeld angrenzenden Gärten.

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Bildquellen: BI Quartier Am Rain; eigene Aufnahmen, 04/2025 und 05/2025

Die Bauträger haben sich an einer für solche Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung UVP vorbei geschummelt. Gemacht wurde lediglich eine einfache Strategische Umweltprüfung SUP. Argumentiert wird mit einer „Neuerschließung für Städtebauvorhaben“ nach Anh 1 Z 18 lit d UVP-G 2000. Das gegenständliche Bauvorhabven am Baufeld Süd ist allerdings keine Neuerschließung in diesem Sinne, weil es keinerlei „Rahmen für weitere (gewerbe- und/oder baurechtliche) Einzelvorhaben“ bildet bzw keinerlei „Ausführungsvorhaben“ ermöglicht. Städtebauvorhaben iSd Anh 1 Z 18 lit b und d UVP-G 2000 stellen „Gesamtvorhaben“ dar, die einer baurechtlichen Bewilligung überhaupt nicht zugänglich sind. Nur konkrete „Einzelvorhaben“ können Gegenstand einer Baubewilligung sein. Das gegenständliche Vorhaben ist somit ein konkretes Bauvorhaben („Einzelvorhaben“) zur multifunktionalen Bebauung und damit eindeutig um ein Städtebauprojekt iSd Anh II Z 10 lit b, UVP-Richtlinie.

Nachdem diese Vorgehensweise kein Einzelfall ist, ist gegen Österreich diesbezüglich bereits ein Vertragsverletzungsverfahren nach EU-Recht anhängig. Am 7.5.2025 hat die EU-Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Österreich gerichtet, in der die nicht ordnungsgemäße Umsetzung der UVP-Richtlinie in Österreich bemängelt wurde. Dabei hat die Kommission insbesondere kritisiert, dass die Rechtslage in Österreich keine angemessene Prüfung von Bau oder Entwicklungsprojekten und ihrer Umweltauswirkungen gewährleistet.
Quelle: https://orf.at/stories/3392770/; Zugriff am 26.11.2025

Wir verlangen daher in unseren Einsprüchen gegen die erteilte Baubewilligung die Durchführung der erforderlichen Umeltverträglichkeitsprüfung UVP.